Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience finden Sie hier.

Die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die N Taxi Nordschleife Veranstaltungen finden Sie hier.

A. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience

1. Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen

1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Regelung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience und den damit zusammenhängenden Leistungen. Diese Vertragsbedingungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Einzelheiten zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung für das von Ihnen gewählte Hyundai Driving Experience Event oder auf unserer Webseite eu.drivingexperience.hyundai.com.

2) Ziel der Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience ist die Verbesserung der Fahrsicherheit der Teilnehmer für den Straßenverkehr. Die Veranstaltungen dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik der Teilnehmer.

 

2. Veranstalter und Vertragspartner

Die Hyundai Motor Company hat die We.eM Projektgesellschaft mbH mit der Durchführung der Hyundai Driving Experience Events beauftragt. Veranstalter der Hyundai Driving Experience Events und Vertragspartner des Teilnehmers (bzw. Anmelders) ist die We.eM Projektgesellschaft mbH, Richard-Wagner-Str. 29, 91413 Neustadt a. d. Aisch (nachfolgend: „We.eM“ genannt).

 

3. Vertragsabschluss und Gutscheinerwerb

1) Vertragsabschluss

Veranstaltungen und Gutscheine der Hyundai Driving Experience können unmittelbar über die Website eu.drivingexperience.hyundai.com gebucht werden, wie folgt:

a) Die auf der Website: eu.drivingexperience.hyundai.com dargestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine unverbindliche Veranstaltungsübersicht mit Aufforderung zur Buchung (invitatio ad offerendum).

b) Der Anmelder gibt mit Abschluss des im Folgenden dargestellten Buchungsprozesses durch Anklicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ im letzten Schritt des Buchungsprozesses eine verbindliche Vertragserklärung (verbindliches Angebot) gegenüber We.eM zum Abschluss eines Vertrages über die jeweils gebuchte Veranstaltung, einschließlich der hierzu ggf. angebotenen Reiseleistungen ab.

c) Der Veranstalter lässt dem Anmelder nach Abschluss des Buchungsvorgangs zunächst eine automatisierte E-Mail zukommen, die eine Übersicht des abgegebenen Angebots enthält. Zudem erhält der Anmelder eine entsprechende Kaufbestätigung per E-Mail, die zugleich die Annahme des Angebots und damit den Vertragsschluss
darstellt.

2) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern

a) Der Anmelder wählt aus der Veranstaltungsübersicht über die Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience die jeweils gewünschte Veranstaltung aus und fügt diese über den Button “In den Warenkorb“ dem Warenkorb zu. Jederzeit kann hier die gewählte Stückzahl der ausgewählten Veranstaltungen verändert oder diese ganz entfernt werden. Die Auswahl von Veranstaltung erfordert noch keine bestehendes Kundenkonto.

b) Über Betätigung des Buttons “Weiter“ gelangt der Anmelder zu einer Eingabemaske, über die der Anmelder aufgefordert wird, Name, Vorname und E-Mailadresse der an der Veranstaltung jeweils teilnehmenden Personen anzugeben. Gleichsam wird der Anmelder mittels Opt-in Verfahrens aufgefordert seine Zustimmung zu den jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu erteilen und zu bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht, die aktuell geltenden Covid-Regelungen, reiserechtlichen Regelungen und bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht hingewiesen wurde und diese jeweils akzeptiert. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zustimmungen erteilt wurden, wird der Anmelder nach Aktivierung des Buttons „Zur Kasse“ aufgefordert, sich bei bereits bestehender Registrierung auf der Website in sein Kundenkonto einzuloggen oder eine erstmalige Registrierung vorzunehmen. Der Abschluss des Buchungsvorgangs ist nur nach erfolgreichem Log-in möglich.

c) Bei bestehendem Kundenkonto erfolgt der Log-in mittels E-Mail und Passwort. Bei erstmaliger Registrierung kann der Anmelder über den Button „Kundenkonto anlegen“ ein persönliches Kundenkonto erstellen.

d) Nach erfolgreichem Log-in wählt Anmelder die gewünschte Rechnungsadresse und nach Aktivierung des Buttons „Weiter zur Zahlung“ die gewünschte Zahlungsart. Über den Button „Bestellung überprüfen“ wird eine finale Bestellübersicht erstellt. Eingabefehler, zum Beispiel bezüglich Zahlungsart, Daten, gewünschter Anzahl der gewählten Veranstaltungen etc. können hier und während des gesamten Buchungsvorgangs vor Abgabe des verbindlichen Angebots an den Veranstalter jederzeit geändert und eingesehen werden.

e) Durch Betätigung des Buttons „Jetzt bezahlen“ gibt der Anmelder dann sein verbindliches Angebot an den Veranstalter ab.

f) Die Anmeldung sowie die Teilnahmebedingungen werden entsprechend unserer Datenschutzhinweise bei We.eM gespeichert und dem Anmelder nach Vertragsschluss, inkl. der Beschreibung der vom Anmelder gebuchten Leistungen in Textform (per E-Mail), zugeschickt. Für den Vertragsschluss steht die
deutsche und englische Sprache zur Verfügung.

g) Buchungen durch Hyundai Händler: Ausschließlich für Hyundai-Händler besteht zudem die Möglichkeit, Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience über die Service Hotline unter service@hyundaidrivingexperience.com zu buchen. Mittels E-Mail an vorstehende E-Mail-Adresse bekundet der Hyundai-Händler sein ausdrückliches Interesse am Erwerb eines bestimmten Kontingents an Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience (verbindliches Angebot). We.eM bestätigt das Angebot ausdrücklich mittels E-Mail und übersendet dem Hyundai-Händler zeitgleich eine Rechnung über die gebuchten Veranstaltungen sowie die Rechnungsdaten zwecks Überweisung des Rechnungsbetrags.

 

3) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern beim Erwerb eines Geschenkgutscheins; Einlösebedingungen

a) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern beim Erwerb eines Geschenkgutscheins

aa) Es besteht über die Website ebenfalls die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für die Teilnahme an Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience zu erwerben. Der Anmelder wählt hierzu, über die Seite mit den Veranstaltungs- und Produktübersichten, das Produkt „Geschenkgutschein“ aus und fügt dieses über den Button „In den Warenkorb“ dem Warenkorb zu.

Der Anmelder kann die Höhe des Geschenkgutscheins durch Auswahl eines oder mehrerer der verfügbaren Gutscheinbeträge in Höhe von [100, 150, 200, 500 EUR] bestimmen. Hiervon abweichende Gutscheinbeträge können nur über die Service
Hotline der Hyundai Driving Experience selbst vereinbart werden.

Vor Abschluss des Buchungsprozesses kann der Anmelder den individuell bestimmten Betrag jederzeit verändern oder den Geschenkgutschein ganz aus dem Warenkorb entfernen. Die Auswahl des Geschenkgutscheins erfordert noch keine bestehendes Kundenkonto.

bb) Über Betätigung des Buttons “Weiter“ gelangt der Anmelder zu einer Eingabemaske, über die der Anmelder aufgefordert wird, Name, Vorname und E-Mailadresse anzugeben. Gleichsam wird der Anmelder mittels Opt-in Verfahrens aufgefordert seine Zustimmung zu den jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu erteilen und zu bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht, die aktuell geltenden Covid-Regelungen, reiserechtlichen Regelungen und bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht hingewiesen wurde und diese jeweils akzeptiert. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zustimmungen erteilt wurden, wird der Anmelder nach Aktivierung des Buttons „Zur Kasse“ aufgefordert, sich bei bereits bestehender Registrierung auf der Website in
sein Kundenkonto einzuloggen oder eine erstmalige Registrierung vorzunehmen.
Der Abschluss des Buchungsvorgangs ist nur nach erfolgreichem Log-in möglich.

cc) Bei bestehendem Kundenkonto erfolgt der Log-in mittels E-Mail und Passwort. Bei erstmaliger Registrierung kann der Anmelder über den Button „Kundenkonto anlegen“ ein persönliches Kundenkonto erstellen.

dd) Nach erfolgreichem Log-in wählt Anmelder die gewünschte Rechnungsadresse und nach Aktivierung des Buttons „Weiter zur Zahlung“ die gewünschte Zahlungsart. Über den Button „Bestellung überprüfen“ wird eine finale Bestellübersicht erstellt. Eingabefehler, zum Beispiel bezüglich Zahlungsart, Daten, gewünschte Höhe des Geschenkgutscheins etc. können hier und während des gesamten Buchungsvorgangs vor Abgabe des verbindlichen Angebots an den Veranstalter jederzeit geändert und eingesehen werden.

ee) Durch Betätigung des Buttons „Jetzt bezahlen“ gibt der Anmelder dann sein verbindliches Angebot an den Veranstalter ab.

ff) Der Anmelder erhält den Geschenkgutschein in digitaler Form. Der Anmelder erhält nach Abschluss des Buchungsprozesses einen Gutscheincode per E-Mail an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse.

gg) Die Anmeldung sowie die Teilnahmebedingungen werden entsprechend unserer Datenschutzhinweise bei We.eM gespeichert und dem Anmelder nach Vertragsschluss, inkl. der Beschreibung der vom Anmelder gebuchten Leistungen in Textform (per E-Mail), zugeschickt. Für den Vertragsschluss steht die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.

b) Einlösebedingungen

aa) Der Gutschein ist als Wertgutschein übertragbar – kann somit auch verschenkt werden - und ist als Geschenkgutschein in Form des Gutscheincodes nicht personalisiert. We.eM kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber des Gutscheincodes leisten. Dies gilt nicht, wenn We.eM Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers des Gutscheincodes hat. Der Geschenkgutschein ist im Zusammenhang mit der Buchung einer Veranstaltung der Hyundai Driving Experience einlösbar. Der Geschenkgutschein kann nur bei Abschluss des Buchungsvorgangs unter Angabe der Gutscheincodes eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen. Die Einlösung ist stets für alle aktuell auf der Website der Hyundai Driving Experience verfügbaren Veranstaltungen möglich. Das Angebot der Veranstaltungen kann variieren.

bb) Der Geschenkgutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (Gültigkeitsdauer) von drei Jahren eingelöst werden. Die Einlösefrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Erwerb des Gutscheins stattfand. Auch etwaiges Restguthaben nach Einlösung ist innerhalb vorstehender Gültigkeitsdauer einlösbar.

cc) Gutscheinguthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Ist der Preis der Veranstaltung geringer als der Wert des eingelösten Geschenkgutscheins, bleibt der verwendete Gutscheincode hinsichtlich des Differenzbetrags weiterhin aktiv. Der Differenzbetrag kann bei weiteren Buchungen für Veranstaltungen der Hyundai Driving Experience unter Verwendung des Gutscheincodes eingesetzt werden.

dd) Sofern der Erwerber den Wertgutschein an Dritte weitergibt oder verschenkt, bleiben die hier geregelten Teilnahmebedingungen in Kraft und sind dem Empfänger zur Kenntnis zu bringen. Falls mit der Weitergabe des Gutscheins abweichende Vereinbarungen über die Modalitäten der Einlösung des Wertgutscheins getroffen werden, entfalten diese eine rechtliche Wirkung nur zwischen der weitergebenden Person und dem Empfänger.

 

4. Rechte und Pflichten der Teilnehmer

1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt voraus, dass die jeweiligen Teilnehmer den Check-in Prozess durchlaufen haben. Vor Durchführung der Veranstaltung erhalten sämtliche bei der Buchung der Veranstaltung angegebenen Teilnehmer eine E-Mail zum Check-in. Die jeweiligen Teilnehmer, sofern sie nicht gleichzeitig die Buchung der Veranstaltung vollzogen haben, müssen im Rahmen des Check-ins ebenfalls die jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die aktuell geltenden Covid Regelungen sowie die bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht bestätigen.

2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur Personen gestattet, die Inhaber einer im Veranstaltungsland gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen sind und gegen die kein behördliches Fahrverbot verhängt wurde. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.

3) Während der Fahrveranstaltungen gilt absolutes Drogen- und Alkoholverbot (0,0 Promille). Verhaltensanweisungen und Verhaltensregeln zum Schutz der Gesundheit sowie Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist We.eM nach eigenem Ermessen berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Entsprechendes gilt, wenn von dem Teilnehmer eine Gefährdung der Gesundheit andere Teilnehmer zu besorgen ist.

4) Der Teilnehmer hat sich, während der Fahrveranstaltungen diszipliniert zu verhalten und den Anweisungen der Instruktoren unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere haben sich die Teilnehmer jederzeit so zu verhalten, dass andere Teilnehmer durch ihr Verhalten nicht gefährdet werden. Das gilt insbesondere, wenn zeitgleich unterschiedlich starke Fahrzeuge die Trainingsstrecke befahren und es zu Geschwindigkeitsunterschieden zwischen den Fahrzeugen kommt.

5) Die Trainingsfahrzeuge werden grundsätzlich durch den Veranstalter gestellt. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.

6) Im Rahmen der Veranstaltung N Track Day nimmt der jeweilige Teilnehmer mit seinem eigenen Fahrzeug an den Veranstaltungen teil. Der Teilnehmer ist nur berechtigt mit Fahrzeugen an der Veranstaltung teilzunehmen, die eine Zulassung für den Straßenverkehr besitzen. Der Teilnehmer weist auf Anfrage des Veranstalters nach, dass er als Fahrer über die bestehende Kfz-Versicherung des Fahrzeugs versichert ist. Darüber hinaus hat der Teilnehmer insbesondere sicherzustellen, dass das Fahrzeug keinerlei technische Mängel aufweist, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge zur Veranstaltung nicht zuzulassen oder solche von einer Veranstaltung auszuschließen, die vorstehende Anforderungen nicht erfüllen.

7) Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn We.eM nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

 

5. Preise und Zahlungen

1) Details zu den für die Veranstaltung zu entrichtenden Preisen sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2) Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Belastung des Kontos des Anmelders erfolgt mit Vertragsschluss, soweit nicht anders angegeben ist.
Zahlungsdienstleister für die Zahlungsmethoden b – f ist Shopify. (Shopify International Limited, Victoria Buildings, 2. Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Ireland).

Die Zahlung kann grundsätzlich per Kreditkarte (Visa, Master Card, Maestro,
American Express), Shop Pay, Apple Pay, Google Pay, Klarna SOFORT oder per Gutschein erfolgen.

a) Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro, American Express)

Die Zahlung erfolgt direkt während des Buchungsprozesses durch Eingabe der Kreditkartendaten.

b) Zahlung per Klarna SOFORT

Der Anmelder kann die Zahlung auch per Sofortüberweisung mit Klarna vornehmen. Anmelder nutzt hierbei seine eigenen Online-Banking Daten und gibt diese in das Zahlungsformular von Klarna ein. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Klarna sind abrufbar
unter: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/Klarna/de/checkout

c) Zahlung per Shop Pay

Der Anmelder kann die Zahlung auch per Shop Pay veranlassen. Der Anmelder muss sich hierfür bei Shop Pay registriert haben und seine Zahlungsinformationen (Kreditkarteninformationen) hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Shop Pay sind abrufbar unter: https://www.shopify.com/legal/shop-pay-merchant-terms

d) Zahlung per Apple Pay

Anmelder kann die Zahlung auch per Apple Pay vornehmen. Hierfür muss Anmelder Apple Pay in der App „Wallet“ eingerichtet haben und hier seine entsprechenden Zahlungsinformationen hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Apple Pay sind abrufbar unter:  https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/apple-pay/

e) Zahlung per Google Pay

Anmelder kann die Zahlung auch per Google Pay durchführen. Hierfür muss der Anmelder entsprechende Zahlungsinformationen in seiner Google Pay App hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Google Pay sind abrufbar unter: https://payments.google.com/payments

f) Zahlung per Gutschein

Anmelder kann die Zahlung auch per bestehendem Gutschein vornehmen. Für die Zahlung per Gutschein gibt der Anmelder während des Buchungsvorgangs den Zahlencode seines Gutscheines in das entsprechende Feld „Gutscheincode“ ein. Der Wert des Gutscheins wird mit dem Preis verrechnet.

3) Ausschließlich für Hyundai Händler besteht die Möglichkeit die Zahlungsart „Auf Rechnung“ zu wählen.  In diesem Fall ist die Zahlung mit Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung fällig und mangels anderslautender Vereinbarung binnen zwei (2) Wochen zu bezahlen. Bei Anmeldungen innerhalb von vier (4) Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn ist die Rechnung unverzüglich zu zahlen. Wenn die Rechnung mindestens sechs (6) Wochen vor Veranstaltungsbeginn versandt und mindestens vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht vollständig bezahlt ist, ist We.eM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises zu verlangen, wenn We.eM den Hyundai Händler innerhalb einer angemessenen Frist auf die fällige Zahlung hingewiesen hat, vorausgesetzt, es lag nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vor. Das Recht des Anmelders nachzuweisen, dass We.eM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

 

6. Begleitpersonen

Begleitpersonen oder Zuschauer sind bei der Fahrberechtigung nicht zulässig. 

 

7. Versicherungen und Selbstbeteiligung

Ein etwaiger Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit davon, ob der Teilnehmer des Trainings mit einem vom Veranstalter gestellten Fahrzeug oder einem eigenen Fahrzeug im Sinne der vorstehenden Ziffer 4 (6) and einer Hyundai Driving Experience Veranstaltung teilnimmt:

1) Nimmt der Teilnehmer an einer Hyundai Driving Experience Veranstaltung mit einem vom Veranstalter gestellten Fahrzeug teil, erfasst die Teilnehmergebühr für die Dauer des Trainings eine Unfallversicherung mit folgenden Leistungen:

a) Unfallversicherung

bei Tod: EUR 260.000,-

bei Invalidität EUR 500.000,– (bei Invalidität wird eine Entschädigung nur dann gewährt, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 33 % beträgt); Bergungskosten-Zuschuss bis EUR 10.000,-.

b) Im Fall einer durch den Teilnehmer zu vertretender Beschädigung der von We.eM zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, hat der Teilnehmer einen Betrag von bis zu EUR 5.000,0 (Selbstbeteiligung) zu erstatten. Das Recht des Teilnehmers nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang entstanden ist, bleibt unberührt. We.eM kann den Teilnehmer von dieser Verpflichtung freistellen, wenn der Schaden bei einer Fahrübung entstanden ist, bei welcher der Teilnehmer nachweislich den Anweisungen des Instruktors Folge geleistet hat.

c) Wird der Versicherer infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers leistungsfrei oder entstehen infolge eines Verschuldens des Teilnehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Vollkasko-Versicherung abgedeckt sind, haftet der Teilnehmer für sämtliche von ihm oder seiner Begleitperson verursachten Schäden.

2) Nimmt der Teilnehmer mit einem eigenen Fahrzeug im Sinne der Ziffer 4 (6) an der Veranstaltung teil, besteht hingegen kein Versicherungsschutz über den Veranstalter. Der Teilnehmer haftet mit der eigenen Kfz- und gegebenenfalls eigenen Unfallversicherung für eigene und fremde Schäden. Es obliegt dem Teilnehmer sicherzustellen, ob sein individuell bestehender Versicherungsschutz auch bei der Teilnahme an der Hyundai Driving Experience Veranstaltung greift.

3) Es wird empfohlen, eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

 

8. Rücktrittsrecht, Stornogebühren und Ersatzteilnehmer

1) Der Anmelder ist berechtigt vor Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung) gemäß § 651h BGB. Das etwaige gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des
Teilnahmepreises die folgenden Stornogebühren berechnet: 

2) Stornobedingungen für Einzelteilnehmer für Sommer und Winterveranstaltungen:​

a) bei Absage zwischen dem 20.Tag und dem 10.Tag vor der Veranstaltung: 30 % des Teilnahmepreises, mindestens aber EUR 47,60 inkl. MwSt.
b) bei Absage zwischen dem 9.Tag und dem 4.Tag vor der Veranstaltung: 50% des Teilnahmepreises, mindestens aber EUR 47,60 inkl. MwSt.
c) bei Absage ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Teilnahmepreises

3) Stornobedingungen für Gruppenbuchungen ab 5 Personen:

a) bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Teilenehmerpreises
b) zwischen dem 20. und 14.Tag vor der Veranstaltung: 80% des Teilnahmepreises
c) innerhalb der letzten 13 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Teilnahmepreises

4) Dem Anmelder bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass We.eM kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die berechnete Stornogebühr ist.

5) Der Teilnehmer ist gemäß § 651e BGB dazu berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Als Ersatzteilnehmer kann nur eine Person benannt werden, die die Teilnahmevoraussetzungen (Ziffer dieser Teilnahmebedingungen) erfüllt. Der Ersatzteilnehmer haftet mit dem ursprünglichen Teilnehmer zusammen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers etwaig entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner. 

6) Der Anmelder kann vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung oder die Personenbeförderung oder die Beherbergung erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich in diesem Sinne, wenn sie nicht der Kontrolle desjenigen unterliegen, der sich darauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (§ 651h Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Zu solchen Umständen gehören unter anderem lokale Infektionsgeschehen im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie sowie die hieraus resultierenden behördlichen Maßnahmen und Anordnungen sowie Reisewarnungen. Insbesondere gehören hierzu solche Anordnungen, die die Veranstaltung selbst untersagen, Beherbergungsverbote aussprechen oder eine Begrenzung der Anzahl zusammenkommender Personen vornehmen. Kein Rücktrittsrecht hingegen besteht, wenn trotz Bestehens eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstands die Veranstaltung durch Sicherheitsvorkehrungen durchführbar bleibt (z.B. Hygienemaßnahmen). Eine Ausnahme hiervon soll nur im Vorliegen persönlicher gesundheitlicher Umstände des zurücktretenden Teilnehmers oder dann vorliegen, wenn der Bestimmungsort nicht aufgesucht werden kann oder ein Verweilen dort aufgrund behördlicher Maßnahmen und Anordnungen nicht möglich ist. Ein Rücktrittsrecht des Anmelders nach Ziffer 6) entfällt ebenfalls, wenn die Teilnahme der Veranstaltung in Kenntnis des unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstands gebucht wurde.

7) We.eM kann ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung der Vereinbarung gehindert ist. We.eM erklärt den Rücktritt unmittelbar nach Kenntnis der Umstände.

8) Im Falle des Rücktritts unter den Ziffern 6) und 7) kann der Anmelder nach seiner Wahl entweder die Erstattung bislang geleisteter Teilnahmegebühren oder eine Gutschrift zur Einlösung bei einem späteren Ersatztermin der Veranstaltung verlangen. Der Wert der Gutschrift entspricht der von We.eM erhaltenen Teilnahmegebühr.

 

9. Widerrufsrecht

1) Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen steht dem Anmelder - vorbehaltlich der nachfolgend dargestellten gesetzlichen Ausnahmetatbestände - ein Widerrufsrecht zu, wenn

a) der Vertragsschluss durch eine natürliche Person zu einem Zweck erfolgt, der weder überwiegend der gewerblichen, noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Anmelders zugerechnet werden kann und der mit Annahme durch We.eM zustande kommende Vertrag damit ein Verbrauchervertrag im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB ist und

b) der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Buchung über Internet, Telefon-Hotline oder per E-Mail) zustande kommt (Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB) oder

c) außerhalb der Geschäftsräume von We.eM geschlossen oder angebahnt wurde.

2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn

a) der mit We.eM per Fernabsatz geschlossene Vertrag für die Erbringung der
geschuldeten Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B.
Buchung eines konkreten Veranstaltungstermins bereits bei Anmeldung),

b) die von We.eM geschuldete Leistung im Rahmen eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags zusätzlich zu dem Training auch (mindestens) eine
Übernachtung und damit eine Reiseleistung im Sinne des § 651a BGB zum Gegenstand hat, oder

c) der außerhalb der Geschäftsräume von We.eM angebahnte oder geschlossene
Vertrag über eine Reiseleistung im Sinne des § 651a BGB auf mündlichen Verhandlungen beruht, die auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers/Anmelders geführt worden sind.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (We.eM Projektgesellschaft
mbH, Richard-Wagner-Str. 29, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Telefon +49 (0) / 91 95 94 930, Fax: +49 (0) / 91 95 94 910, E-Mail: service@hyundaidrivingexperience.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

10. Leistungen der We.eM und Leistungsänderungen

1) Bei Nichterreichen der für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmerzahl behält sich We.eM vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Event zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird We.eM die Teilnehmergebühr zurückerstatten. Der Vertragspartner kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Training verlangen, wenn We.eM in der Lage ist, ein solches Training ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus dem Angebot anzubieten (Ersatzveranstaltung). Der Vertragspartner hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung dies We.eM gegenüber geltend zu machen.

2) We.eM behält sich darüber hinaus das Recht vor, Veranstaltungen wetter- und witterungsbedingt abzusagen (z. B. für Wintertrainings mangels Schnees). Bei Absagen durch We.eM wird We.eM die Teilnehmergebühr zurückerstatten. Kosten für die individuelle Anreise (sofern nicht Gegenstand des Vertrages und der Leistung von We.eM), sind in diesem Fall von der Erstattung ausgenommen.   

 

11. Mängelrechte

1) Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer von We.eM Abhilfe verlangen (§ 651k BGB). Die Anzeige von Mängeln muss unverzüglich gegenüber der Reiseleitung erfolgen. We.eM kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und etwaig entstehende Schäden möglichst gering zu halten bzw. möglichst ganz zu vermeiden.

2) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung mindert sich der Reisepreis (§ 651m BGB). Die Minderung tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, sofern die Abhilfe bei einer rechtzeitigen Anzeige möglich gewesen wäre und die Anzeige auch aus sonstigen Gründen nicht entbehrlich war.

3) Wird die Veranstaltung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, dies ist unter anderem der Fall bei Eintreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie COVID 19, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seine Teilnahme an der Veranstaltung kündigen (§ 651 k BGB). Die Kündigung ist erst zulässig, wenn We.eM eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung kann gemäß § 651 l Abs. 2 i.V.m. § 651 k Abs. 2 BGB entfallen, wenn aufgrund eines besonderen Interesses eine sofortige Abhilfe geboten erscheint. Der Teilnehmer schuldet We.eM auch im Falle einer Kündigung den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises; dies gilt nicht, wenn die bereits erbrachten Leistungen infolge der Kündigung des Vertrages für den Teilnehmer nicht von Interesse sind.

4) Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer unbeschadet von Minderung und Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die We.eM nicht zu vertreten hat.

5) Eine vertragliche Haftung der We.eM für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB). Die Beschränkung gilt nicht, wenn ein Schaden des Teilnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig von We.eM oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde oder wenn We.eM für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch We.eM gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

 

12. Haftung

1) Die Teilnahme an den Driving Events erfolgt auf eigenes Risiko.

2) Für vertragliche Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 11.5.

3) Für außervertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet We.eM nur bis zu Höhe des dreifachen Reisepreises (§ 651p BGB).

4) Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von We.eM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet We.eM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6) Ist vom Vertragsgegenstand auch eine Übernachtung umfasst, haftet We.eM für vertragliche Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder so weit We.eM für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von We.eM für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

8) Soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann ein Schadensersatzanspruch auch nicht bzw. nur unter diesen Voraussetzungen gegen We.eM geltend gemacht werden.

9) Der Teilnehmer erhält bei seiner Anreise zudem Verhaltensanweisungen und
Teilnahmebedingungen für die Nutzung des jeweiligen Veranstaltungsorts, auf deren Inhalt We.eM keinen Einfluss hat. Eine Teilnahme an Fahrlebnissen ist daher nur möglich, wenn der Teilnehmer die jeweiligen Vor-Ort-Bedingungen vollständig akzeptiert und den Verhaltensanweisungen Folge leistet.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

1) Die Geltendmachung der Mängelrechte soll zu Dokumentationszwecken und zur Vermeidung späterer Beweisprobleme schriftlich oder per Telefax erfolgen.

2) Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Personenschäden, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. 

 

14. COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen

Aufgrund der aktuellen COVID-1 Situation sind ggf. verpflichtet, behördliche oder gesetzliche Bestimmungen einzuhalten oder umzusetzen. Hierüber informieren wir Sie, sobald uns derartige Bestimmungen bekannt werden.

 

15. Hinweis zu Sicherheits-Überwachungskameras auf dem Trainingsgelände der
Veranstaltung und Datenspeicherung

Der Teilnehmer nimmt hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass während der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung, durch Sicherheits-Überwachungskameras auf dem Trainingsgelände, Aufnahmen der Person des Teilnehmers getätigt werden. Die Aufnahmen werden EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet sowie im Anlassfall zur Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen verwendet.

 

16. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1) Auf Verträge zwischen We.eM und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere die §§ 651a ff. BGB- unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2) Sofern es sich beim Vertragspartner von We.eM um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz von We.eM.

3) Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Auch im Falle einer Übersetzung des Vertrages bleibt rechtsmaßgeblich allein die deutsche Fassung des Vertrages. Es ist allein Angelegenheit des Teilnehmers, ob er die deutsche Originalfassung eines Vertrages übersetzt. Soweit We.eM dem Teilnehmer eine Übersetzung überlässt, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens von We.eM sowie unter Ausschluss jeglicher vertraglichen und außervertraglichen Haftung von We.eM. Ausgenommen hiervon sind Fälle des Vorsatzes.

4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen können. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

5) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): We.eM wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine Lücke offenbar wird.

B. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der N Taxi Nordschleife

1. Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen  

Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Regelung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an den N-Taxi Nordschleife Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Hyundai Driving Experience und den damit zusammenhängenden Leistungen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der
jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der offiziellen Hyundai Driving Experience-Webseite eu.drivingexperience.hyundai.com.

 

2. Veranstalter und Vertragspartner  

INNOCEAN Worldwide Europe GmbH führt N Taxi Nordschleife-Veranstaltungen im Rahmen der Hyundai Driving Experience durch. Veranstalter der N Taxi Nordschleife-Veranstaltungen und Vertragspartner des Teilnehmers (bzw. Anmelders) für dieses Angebot ist die INNOCEAN Worldwide Europe GmbH, Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main (nachfolgend „INNOCEAN/IWE“ genannt).  

 

3. Vertragsabschluss und Gutscheinerwerb 

1) Vertragsabschluss

N Taxi Nordschleife Veranstaltungen können unmittelbar über die Website eu.drivingexperience.hyundai.com gebucht werden, wie folgt: 

a) Die auf der Website: eu.drivingexperience.hyundai.com dargestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine unverbindliche Veranstaltungsübersicht mit Aufforderung zur Buchung (invitatio ad offerendum).

b) Der Anmelder gibt mit Abschluss des im Folgenden dargestellten Buchungsprozesses durch Anklicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ im letzten Schritt des Buchungsprozesses eine verbindliche Vertragserklärung (verbindliches Angebot) gegenüber INNOCEAN Worldwide Europe zum Abschluss eines Vertrages über die jeweils gebuchte Veranstaltung.

c) Der Veranstalter lässt dem Anmelder nach Abschluss des Buchungsvorgangs zunächst eine automatisierte E-Mail zukommen, die eine Übersicht des abgegebenen Angebots enthält. Zudem erhält der Anmelder eine entsprechende Kaufbestätigung per E-Mail, die zugleich die Annahme des Angebots und damit den Vertragsschluss darstellt.

2) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern 

a) Der Anmelder wählt aus der Veranstaltungsübersicht über die Veranstaltungen der N Taxi Nordschleife Events die jeweils gewünschte Veranstaltung aus und fügt diese über den Button “In den Warenkorb“ dem Warenkorb zu. Jederzeit kann hier die gewählte Stückzahl der ausgewählten Veranstaltungen verändert oder diese ganz entfernt werden. Die Auswahl von Veranstaltung erfordert noch keine bestehendes Kundenkonto.

b) Über Betätigung des Buttons “Weiter“ gelangt der Anmelder zu einer Eingabemaske, über die der Anmelder aufgefordert wird, Name, Vorname und E-Mailadresse der an der Veranstaltung jeweils teilnehmenden Personen anzugeben. Gleichsam wird der Anmelder mittels Opt-in Verfahrens aufgefordert seine Zustimmung zu den jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu erteilen und zu bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht, die aktuell geltenden Covid-Regelungen, etwaig geltende reiserechtlichen Regelungen und bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht hingewiesen wurde und diese jeweils akzeptiert. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zustimmungen erteilt wurden, wird der Anmelder nach Aktivierung des Buttons „Zur Kasse“ aufgefordert, sich bei bereits bestehender Registrierung auf der Website in sein Kundenkonto einzuloggen oder eine erstmalige Registrierung vorzunehmen. Der Abschluss des Buchungsvorgangs ist nur nach erfolgreichem Log-in möglich.

c) Bei bestehendem Kundenkonto erfolgt der Log-in mittels E-Mail und Passwort. Bei erstmaliger Registrierung kann der Anmelder über den Button „Kundenkonto anlegen“ ein persönliches Kundenkonto erstellen.

d) Nach erfolgreichem Log-in wählt der Anmelder die gewünschte Rechnungsadresse und nach Aktivierung des Buttons „Weiter zur Zahlung“ die gewünschte Zahlungsart. Über den Button „Bestellung überprüfen“ wird eine finale Bestellübersicht erstellt. Eingabefehler, zum Beispiel bezüglich Zahlungsart, Daten, gewünschter Anzahl der gewählten Veranstaltungen etc. können hier und während des gesamten Buchungsvorgangs vor Abgabe des verbindlichen Angebots an INNOCEAN jederzeit geändert und eingesehen werden.

e) Durch Betätigung des Buttons „Jetzt bezahlen“ gibt der Anmelder sein verbindliches Angebot an INNOCEAN ab.

f) Die Anmeldung sowie die Teilnahmebedingungen werden entsprechend unserer Datenschutzhinweise bei INNOCEAN gespeichert und dem Anmelder nach Vertragsschluss, inkl. der Beschreibung der vom Anmelder gebuchten Leistungen in Textform (per E-Mail), zugeschickt. Für den Vertragsschluss steht die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.

g) Buchungen durch Hyundai Händler:
Ausschließlich für Hyundai-Händler besteht zudem die Möglichkeit, Veranstaltungen der N Taxi Nordschleife Events über die Service Hotline unter service@hyundaidrivingexperience.com zu buchen. Mittels E-Mail an vorstehende E-Mail-Adresse bekundet der Hyundai-Händler sein ausdrückliches Interesse am Erwerb eines bestimmten Kontingents an N Taxi Nordschleife Veranstaltungen (verbindliches Angebot). INNOCEAN bestätigt das Angebot ausdrücklich mittels E-Mail und übersendet dem Hyundai-Händler zeitgleich eine Rechnung über die gebuchten Veranstaltungen sowie die Rechnungsdaten zwecks Überweisung des Rechnungsbetrags.

3) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern beim Erwerb eines Geschenkgutscheins; Einlösebedingungen

a) Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern beim Erwerb eines Geschenkgutscheins

aa) Es besteht über die Website ebenfalls die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für die Teilnahme an N Taxi Nordschleife Veranstaltungen zu erwerben. Der Anmelder wählt hierzu, über die Seite mit den Veranstaltungs- und Produktübersichten, das Produkt „Geschenkgutschein“ aus und fügt dieses über den Button „In den Warenkorb“ dem Warenkorb zu.

Der Anmelder kann die Höhe des Geschenkgutscheins durch Auswahl eines oder mehrerer der verfügbaren Gutscheinbeträge in Höhe von [100, 150, 200, 500 EUR] bestimmen. Hiervon abweichende Gutscheinbeträge können nur über die Service Hotline der Website selbst vereinbart werden.

Vor Abschluss des Buchungsprozesses kann der Anmelder den individuell bestimmten Betrag jederzeit verändern oder den Geschenkgutschein ganz aus dem Warenkorb entfernen. Die Auswahl des Geschenkgutscheins erfordert noch keine bestehendes Kundenkonto.

bb) Über Betätigung des Buttons “Weiter“ gelangt der Anmelder zu einer Eingabemaske, über die der Anmelder aufgefordert wird, Name, Vorname und E-Mailadresse anzugeben. Gleichsam wird der Anmelder mittels Opt-in Verfahrens aufgefordert seine Zustimmung zu den jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu erteilen und zu bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht, die aktuell geltenden Covid-Regelungen, reiserechtlichen Regelungen und bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht hingewiesen wurde und diese jeweils akzeptiert. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zustimmungen erteilt wurden, wird der Anmelder nach Aktivierung des Buttons „Zur Kasse“ aufgefordert, sich bei bereits bestehender Registrierung auf der Website in sein Kundenkonto einzuloggen oder eine erstmalige Registrierung vorzunehmen. Der Abschluss des Buchungsvorgangs ist nur nach erfolgreichem Log-in möglich.

cc) Bei bestehendem Kundenkonto erfolgt der Log-in mittels E-Mail und Passwort. Bei erstmaliger Registrierung kann der Anmelder über den Button „Kundenkonto anlegen“ ein persönliches Kundenkonto erstellen.

dd) Nach erfolgreichem Log-in wählt Anmelder die gewünschte Rechnungsadresse und nach Aktivierung des Buttons „Weiter zur Zahlung“ die gewünschte Zahlungsart. Über den Button „Bestellung überprüfen“ wird eine finale Bestellübersicht erstellt. Eingabefehler, zum Beispiel bezüglich Zahlungsart, Daten, gewünschte Höhe des Geschenkgutscheins etc. können hier und während des gesamten Buchungsvorgangs vor Abgabe des verbindlichen Angebots an den Veranstalter jederzeit geändert und eingesehen werden.

ee) Durch Betätigung des Buttons „Jetzt bezahlen“ gibt der Anmelder dann sein verbindliches Angebot an den Veranstalter ab.

ff) Der Anmelder erhält den Geschenkgutschein in digitaler Form. Der Anmelder erhält nach Abschluss des Buchungsprozesses einen Gutscheincode per E-Mail an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse.

gg) Die Anmeldung sowie die Teilnahmebedingungen werden entsprechend unserer Datenschutzhinweise bei INNOCEAN gespeichert und dem Anmelder nach Vertragsschluss, inkl. der Beschreibung der vom Anmelder gebuchten Leistungen in Textform (per E-Mail), zugeschickt. Für den Vertragsschluss steht die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.

b) Einlösebedingungen

aa) Der Gutschein ist als Wertgutschein übertragbar – kann somit auch verschenkt werden - und ist als Geschenkgutschein in Form des Gutscheincodes nicht personalisiert. INNOCEAN kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber des Gutscheincodes leisten. Dies gilt nicht, wenn INNOCEAN Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers des Gutscheincodes hat. Der Geschenkgutschein ist im Zusammenhang mit der Buchung einer N Taxi Nordschleife Veranstaltung einlösbar. Der Geschenkgutschein kann nur bei Abschluss des Buchungsvorgangs unter Angabe der Gutscheincodes eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen. Die Einlösung ist stets für alle aktuell auf der Website der Hyundai Driving Experience verfügbaren Veranstaltungen möglich. Das Angebot der Veranstaltungen kann variieren.

bb) Der Geschenkgutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (Gültigkeitsdauer) von drei Jahren eingelöst werden. Die Einlösefrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Erwerb des Gutscheins stattfand. Auch etwaiges Restguthaben nach Einlösung ist innerhalb vorstehender Gültigkeitsdauer einlösbar.

cc) Gutscheinguthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Ist der Preis der Veranstaltung geringer als der Wert des eingelösten Geschenkgutscheins, bleibt der verwendete Gutscheincode hinsichtlich des Differenzbetrags weiterhin aktiv. Der Differenzbetrag kann bei weiteren Buchungen für auf der Website verfügbare Veranstaltungen unter Verwendung des Gutscheincodes eingesetzt werden.

dd) Sofern der Erwerber den Wertgutschein an Dritte weitergibt oder verschenkt, bleiben die hier geregelten Teilnahmebedingungen in Kraft und sind dem Empfänger zur Kenntnis zu bringen. Falls mit der Weitergabe des Gutscheins abweichende Vereinbarungen über die Modalitäten der Einlösung des Wertgutscheins getroffen werden, entfalten diese eine rechtliche Wirkung nur zwischen der weitergebenden Person und dem Empfänger. 

 

4. Rechte und Pflichten der Teilnehmer  

1) Die Teilnahme an den N Taxi Nordschleife Veranstaltungen setzt voraus, dass die jeweiligen Teilnehmer den Check-in Prozess durchlaufen haben. Vor Durchführung der Veranstaltung erhalten sämtliche bei der Buchung der Veranstaltung angegebenen Teilnehmer eine E-Mail zum Check-in. Die jeweiligen Teilnehmer, sofern sie nicht gleichzeitig die Buchung der Veranstaltung vollzogen haben, müssen im Rahmen des Check-ins ebenfalls die jeweils geltenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die aktuell geltenden Covid-Regelungen sowie die bestehenden Risikohinweise und den erforderlichen Haftungsverzicht bestätigen.

2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Minderjährige brauchen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

3) Während der Fahrveranstaltungen gilt absolutes Drogen- und Alkoholverbot (0,0 Promille). Verhaltensanweisungen und Verhaltensregeln zum Schutz der Gesundheit sowie Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist INNOCEAN Worldwide Europe nach eigenem Ermessen berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Entsprechendes gilt, wenn von dem Teilnehmer eine Gefährdung der Gesundheit andere Teilnehmer zu besorgen ist.  

4) Der Teilnehmer einer N Taxifahrt hat sich während der Fahrveranstaltungen, insbesondere während der Fahrt, diszipliniert zu verhalten und den Anweisungen der Rennfahrer unbedingt Folge zu leisten. Die N Taxis werden gestellt. Ein Anspruch auf die Mitfahrt in einem bestimmten Fahrzeug besteht nicht.   

5) Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Mitführen sämtlicher Dokumente, aus denen sich seine Teilnahmeberechtigung, insbesondere sein Alter, ergibt. Hierzu gehören beispielsweise ein die Identität des Teilnehmers feststellendes Ausweisdokument oder im Falle Minderjähriger die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.  

  

5. Preise und Zahlungen  

1) Details zu den für die Veranstaltung zu entrichtenden Preisen sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.  

2) Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Belastung des Kontos des Anmelders erfolgt mit Vertragsschluss, soweit nicht anders angegeben ist.

Zahlungsdienstleister für die Zahlungsmethoden b – f ist Shopify (Shopify International Limited, Victoria Buildings, 2. Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Ireland).

Die Zahlung kann grundsätzlich per Kreditkarte (Visa, Master Card, Maestro, American Express), Shop Pay, Apple Pay, Google Pay, Klarna SOFORT oder per Gutschein erfolgen.

a) Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro, American Express)

Die Zahlung erfolgt direkt während des Buchungsprozesses durch Eingabe der
Kreditkartendaten.

b) Zahlung per Klarna SOFORT

Der Anmelder kann die Zahlung auch per Sofortüberweisung mit Klarna vornehmen. Anmelder nutzt hierbei seine eigenen Online-Banking Daten und gibt diese in das Zahlungsformular von Klarna ein. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Klarna sind abrufbar unter: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/Klarna/de/checkout

c) Zahlung per Shop Pay

Der Anmelder kann die Zahlung auch per Shop Pay veranlassen. Der Anmelder muss sich hierfür bei Shop Pay registriert haben und seine Zahlungsinformationen (Kreditkarteninformationen) hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Shop Pay sind abrufbar unter: https://www.shopify.com/legal/shop-pay-merchant-terms

d) Zahlung per Apple Pay

Anmelder kann die Zahlung auch per Apple Pay vornehmen. Hierfür muss Anmelder Apple Pay in der App „Wallet“ eingerichtet haben und hier seine entsprechenden Zahlungsinformationen hinterlegt haben. Weitere Informationen zu
den Nutzungsbedingungen von Apple Pay sind abrufbar unter: https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/apple-pay/

e) Zahlung per Google Pay

Anmelder kann die Zahlung auch per Google Pay durchführen. Hierfür muss der
Anmelder entsprechende Zahlungsinformationen in seiner Google Pay App hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Google Pay sind abrufbar unter https://payments.google.com/payments

f) Zahlung per Gutschein

Anmelder kann die Zahlung auch per bestehendem Gutschein vornehmen. Für die Zahlung per Gutschein gibt der Anmelder während des Buchungsvorgangs den Zahlencode seines Gutscheins in das entsprechende Feld „Gutscheincode“ ein. Der
Wert des Gutscheins wird mit dem Preis verrechnet. 

3) Ausschließlich für Hyundai Händler besteht die Möglichkeit die Zahlungsart „Auf Rechnung“ zu wählen. In diesem Fall ist die Zahlung mit Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung fällig und mangels anderslautender Vereinbarung binnen zwei (2) Wochen zu bezahlen. Bei Anmeldung innerhalb von vier (4) Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn ist die Rechnung unverzüglich zu zahlen. Wenn die Rechnung nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung nicht binnen 14 Tagen vollständig bezahlt ist, ist INNOCEAN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises zu verlangen. Das Recht des Hyundai Händlers nachzuweisen, dass INNOCEAN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. 

 

6. Begleitpersonen  

Begleitpersonen oder Zuschauer sind während der Veranstaltung und insbesondere der Mitfahrt nicht zulässig.  

 

7. Versicherungen und Selbstbeteiligung  

1) In der Teilnehmergebühr ist für die Dauer der Veranstaltung eine Unfallversicherung wie folgt enthalten:  

a) bei Tod: EUR 100.000,-;  
b) bei Invalidität: EUR 100.000,-   

2) Im Fall einer durch den Teilnehmer zu vertretender Beschädigung, wie etwa durch Missachtung von Instruktionen durch den Fahrer oder Ablenkung des Fahrers, der von INNOCEAN zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, hat der Teilnehmer einen Betrag von bis zu EUR 5.000,0 (Selbstbeteiligung) zu erstatten. Das Recht des Teilnehmers nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang entstanden ist, bleibt unberührt. INNOCEAN kann den Teilnehmer von dieser Verpflichtung freistellen, wenn der Schaden bei einer N Taxifahrt entstanden ist, bei welcher der Teilnehmer nachweislich den Anweisungen des Rennfahrers Folge geleistet hat.  

3) Wird der Versicherer infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers leistungsfrei oder entstehen infolge eines Verschuldens des Teilnehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Vollkasko-Versicherung abgedeckt sind, haftet der Teilnehmer für sämtliche verursachten Schäden.  

4) Es wird empfohlen, eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.  

 

8. Rücktrittsrecht  

1) Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung von Anfang an aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel aufgrund eines lokalen Infektionsgeschehens im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie und daraus resultierender behördlicher Anordnungen und Maßnahmen) nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall werden INNOCEAN und der Teilnehmer jeweils von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Falle, dass INNOCEAN vom Vertrag zurücktritt, wird INNOCEAN den Teilnehmer von einer solchen Unmöglichkeit unverzüglich nach Kenntniserlangung informieren.  

2) Das Rücktrittsrecht des Teilnehmers entfällt jedoch, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung in Kenntnis des unvermeidbaren ungewöhnlichen Umstands (Höhere Gewalt) gebucht wurde. Es steht es den Parteien jederzeit frei, eine Vereinbarung über einen etwaigen Nachholtermin zu treffen; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.  

 

9. Widerrufsrecht  

1) Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen steht dem Anmelder - vorbehaltlich der nachfolgend dargestellten gesetzlichen Ausnahmetatbestände - ein Widerrufsrecht zu, wenn  

a) der Vertragsschluss durch eine natürliche Person zu einem Zweck erfolgt, der weder überwiegend der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Anmelders zugerechnet werden kann und der mit Annahme durch INNOCEAN zustande kommende Vertrag damit ein Verbrauchervertrag im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB ist und  

b) der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Buchung über Internet, Telefon-Hotline oder per E-Mail) zustande kommt (Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB) oder  

c) außerhalb der Geschäftsräume von INNOCEAN geschlossen oder angebahnt wurde.  

2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn  der mit INNOCEAN per Fernabsatz geschlossene Vertrag für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Buchung eines konkreten Veranstaltungstermins bereits bei Anmeldung). 

  

WIDERRUFSBELEHRUNG  

 

Widerrufsrecht  

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.   

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (INNOCEAN Worldwide Europe GmbH, Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main, Telefon +49 (0) / 91 95
94 930, Fax: +49 (0) / 91 95 94 910, E-Mail:
ntaxi@hyundaidrivingexperience.com
) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.   

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

 

Folgen des Widerrufs  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG  

 

10. Leistungen der INNOCEAN und Leistungsänderungen  

1) Bei Nichterreichen der für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmerzahl behält sich INNOCEAN vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Event zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird INNOCEAN die Teilnehmergebühr zurückerstatten. Der Vertragspartner kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen N Taxi Nordschleife Veranstaltung verlangen, wenn INNOCEAN in der Lage ist, eine solche N Taxifahrt ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus dem Angebot anzubieten (Ersatzveranstaltung). Der Vertragspartner hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung dies INNOCEAN gegenüber geltend zu machen.  

2) INNOCEAN behält sich darüber hinaus das Recht vor, Veranstaltungen wetter- und witterungsbedingt abzusagen. Bei Absagen durch INNOCEAN wird INNOCEAN die Teilnehmergebühr zurückerstatten. Kosten für die individuelle Anreise sind in diesem Fall von der Erstattung ausgenommen. 

 

11. Haftung  

1) Die Teilnahme an den N Taxi Nordschleife-Veranstaltungen im Rahmen der Hyundai Driving Experience erfolgt auf eigenes Risiko.  

2) Sofern dieser Vertrag nichts Anderweitiges regelt, gelten hinsichtlich Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. INNOCEAN haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.   

3) Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von INNOCEAN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.  

4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet INNOCEAN nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  

5) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von INNOCEAN für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden.  

6) Soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann ein Schadensersatzanspruch auch nicht bzw. nur unter diesen Voraussetzungen gegen INNOCEAN geltend gemacht werden.  

7). Der Teilnehmer erhält zu Beginn der Veranstaltung zudem Verhaltensanweisungen und Teilnahmebedingungen für die Nutzung des jeweiligen Veranstaltungsorts, auf deren Inhalt INNOCEAN keinen Einfluss hat. Eine Teilnahme an Fahrlebnissen ist daher nur möglich, wenn der Teilnehmer die jeweiligen Vor-Ort-Bedingungen vollständig akzeptiert und den Verhaltensanweisungen Folge leistet. 

 

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung  

Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Personenschäden, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. 

 

13. COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen  

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation sind ggf. verpflichtet, behördliche oder gesetzliche Bestimmungen einzuhalten oder umzusetzen. Hierüber informieren wir Sie, sobald uns derartige Bestimmungen bekannt werden.

 

14. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel  

1) Auf Verträge zwischen INNOCEAN und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.  

2) Sofern es sich beim Vertragspartner von INNOCEAN um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz von INNOCEAN.  

3) Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Auch im Falle einer Übersetzung des Vertrages bleibt rechtsmaßgeblich allein die deutsche Fassung des Vertrages. Es ist allein Angelegenheit des Teilnehmers, ob er die deutsche Originalfassung eines Vertrages übersetzt. Soweit INNOCEAN dem Teilnehmer eine Übersetzung überlässt, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens von INNOCEAN sowie unter Ausschluss jeglicher vertraglichen und außervertraglichen Haftung von INNOCEAN. Ausgenommen hiervon sind Fälle des Vorsatzes.  

4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen können. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  

5) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): INNOCEAN wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.  

6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine Lücke offenbar wird.  

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